Hallo Zusammen
Weis jemand, ob es legitim ist einen Beitrag zu erhöhen ohne diesen in der GV Abstimmen zu lassen.
Wir der Vorstand eines Freizeitgartenareals in der Schweiz, müssen den Wasserbeitrag erhöhen, da dieser die definitiven Wasserkosten seit einigen Jahren nicht mehr deckt. Ich mach die Kasse seit 2019 und habe nun eine Kostenaufstellung gemacht, die zeigt das der Wasserbeitrag nicht mehr deckend ist. Nun bin ich der Meinung, da diese Kosten genau nachweisbar sind, sollte doch hier bei diesem Beitrag eine Erhöhung möglich sein, ohne Abstimmung, da diese Kosten von den Pächtern solidarisch gedeckt werden müssen. Bei uns besteht der Beitrag aus Mitgliederbeitrag, Wasserbeitrag und Arbeitsleistungsbeitrag. In den Statuten ist nur folgender Text vorhanden:
"Der Mitgliederbeitrag sowie allfällige Sonderbeiträge werden an der GV festgesetzt."
Ist es rechtlich nun möglich die Kosten ohne Abstimmung zu erhöhen, oder muss dies an der GV zur Abstimmung gebracht werden.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Gruss
FGV