Da gibt es verschiedene Szenarien:
a) früher haben wir bei der Vorschreibung des Mitgliedsbeitrags (welcher sich auf die vorher erstellte Rechnung bezieht und mit Email versandt wird) gebeten, in dem Feld "Verwendungszweck " auf der Überweisung die Unit und den Namen des Mitglieds einzutragen.
b) nach der Umstellung auf Einlesen elektronischer Datenträger (CAMT - stellt die Bank zur Verfügung) der Zahlungseingänge werden unsere Mitglieder bei der Vorschreibung eindringlich darauf hingewiesen, in das Feld "Referenzfeld" die Rechungs-ID einzutragen. Damit erreichen wir zu einem hohen Prozentsatz einen automatischen Zahlungsausgleich über die Rechnungs-ID und der Name des Zahlers ist irrelevant.
c) bei einer bestimmten Mitgliedergruppe beginnen wir auf Einziehungsauftrag umzustellen. Da sich hier, vor allem beim Nachwuchs, der Zahler immer vom Mitglied unterscheidet, muss man in diesem Fall ohnehin neue Felder definieren, welche den exakten Namen des Zahlers (Kontoinhaber) beinhalten, da dieser der Bank geliefert werden muss.
In allen Fällen gibt es immer wieder Zahlungen, welche nicht sofort zugordnet werden können und nachverfolgt werden müssen.