Hallo jck
Es ist nicht vorgeschrieben, dass man als Verein eine EÜR einreichen muss. Im Gegenteil, als grösserer Verein muss man sogar eine Bilanz einreichen. Allerdings gilt diese Pflicht tatsächlich nur für sehr grosse Vereine, welche im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb die Umsatzgrenze von 600.000 Euro pro Jahr überschreiten oder mehr als 60.000 Euro Gewinn im Jahr erwirtschaften. Für alle anderen Vereine ist es freiwillig.
Der SKR49 (und der Nachfolger SKR42) sind von DATEV empfohlene Kontenrahmen für Vereine, welche Webling darum auch so anbietet. Es gibt beide Varianten dieser Kontenrahmen (EÜR und Bilanzierung). Sie unterscheiden sich aber nur geringfügig. Webling bietet zurzeit nur die Möglichkeit zur Bilanzierung an, da sie universeller ist und auch in anderen Ländern verbreitet ist.
Es gibt übrigens bereits tausende Vereine, die erfolgreich mit Webling arbeiten und bisher haben wir noch nicht davon gehört, dass eine Bilanz nicht akzeptiert wurde.