Keine Sorge, die Frage ist keineswegs lächerlich. Es handelt sich hierbei um einen klassischen Fall der periodengerechten Zuordnung von Aufwendungen und Auszahlungen in der Buchführung. In deinem Fall wurde die Leistung im Jahr 2023 erbracht und abgerechnet, aber erst im Jahr 2024 bezahlt. Dies ist ein typisches Beispiel für eine sogenannte "Abgrenzung", bei der es darum geht, Aufwendungen und Erträge dem Geschäftsjahr zuzuordnen, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind, unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung.
Um diesen Vorfall richtig zu buchen, kannst du folgendes machen:
Schritt 1: Passive Rechnungsabgrenzung für 2023
Da die Leistung im Jahr 2023 erbracht wurde, solltest du diese als Aufwand in der Bilanz 2023 erfassen. Dazu buchst du zum Bilanzstichtag (31.12.2023) den Aufwand gegen ein Konto für passive Rechnungsabgrenzung.
Buchungssatz am 31.12.2023:
Soll: Aufwandskonto (z.B. "Aufwendungen für Dienstleistungen")
Haben: Konto "Passive Rechnungsabgrenzung"
Schritt 2: Ausgleich der passiven Rechnungsabgrenzung in 2024
Wenn du die Rechnung im Jahr 2024 bezahlst, löst du die passive Rechnungsabgrenzung wieder auf und buchst stattdessen gegen das Bankkonto.
Buchungssatz am 2.1.2024:
Soll: Konto "Passive Rechnungsabgrenzung"
Haben: Bankkonto (Zahlungsausgang)
Durch diese Vorgehensweise stellst du sicher, dass der Aufwand im richtigen Geschäftsjahr erfasst wird und die Zahlung in der Periode, in der sie tatsächlich stattgefunden hat.
Das Konto "Passive Rechnungsabgrenzung" heisst je nach Kontenrahmen unterschiedlich. Beim SKR49 z.B. heisst es "1990 Rechnungsabgrenzungsposten passiv". Beim CH-Kontenrahmen heisst es z.B. "2300 Noch nicht bezahlter Aufwand".
Dazu gibt es hier einen Beitrag, der das etwas genauer erklärt: https://www.vereinstiger.com/was-sind-transitorische-aktive-passive-abgrenzungen/