VdH-Zweibruecken Die vier Bereiche sind zunächst bei der Buchhaltung nicht relevant. Aber bei der Steuererklärung wird dann spätestens eine Unterscheidung definitiv notwendig sein.
Soll heißen, man kann als kleiner Verein die sogenannte "einfache Buchhaltung" betreiben. Hier würde also auch ein einfaches "Kassenbuch" mit Einnahmen und Ausgaben reichen. Bei jedem Eintrag in das Buch machst Du Dir dann aber am besten schon direkt beim Eintrag einen Vermerk, in welchen Bereich diese Buchung gehört. Dann ist es beim Erstellen der Steuererklärung dann einfacher.
Vorsicht aber allgemein beim "Thekenverkauf". Hier ist nicht der Gewinn, sondern der Umsatz relevant, wenn darüber entschieden wird, ob ihr Umsatzsteuer zahlen müsst. Wenn der Umsatz in diesem steuerbegünstigten Zweckbetrieb einen größeren Umfang im Vergleich zu den sonstigen Umsätzen einnimmt, kann im schlimmsten Fall auch die Gemeinnützigkeit aberkannt werden.
Ansonsten ist der Tipp, einen Buchhalter zu Rat zu ziehen, definitiv richtig. Denn wenn die Gemeinnützgkeit aberkannt wird, ist das um ein Vielfaches teurer.