Der Ertrag bei einer Rechnung fällt immer in dem Jahr an, in welchem die Rechnung bzw. der entsprechende Rechnungsposten in der Rechnung erstellt wurde.
Rechnungen, welche transitorisch in die Folgeperiode übernommen (verschoben) werden, veränder die Erfolgsrechnung bzw. den Ertrag in der Folgeperiode nicht. Der Ertrag bleibt in der bisherigen Periode.